Kraftabbaumessung auf Laufbahnen

World Athletics fordert für die Austragung eines Wettkampfes in spezifischen Wettkampfkategorien eine internationale Zertifizierung (Klasse 1 oder Klasse 2) der Wettkampfstätte. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Zertifizierung ist die obligatorische Überprüfung des Kraftabbaus. Laut den Vorgaben sollte eine Anlage einen Kraftabbau im Bereich von 35 bis 50 Prozent aufweisen.

In der Schweiz existieren zahlreiche, insbesondere ältere, Anlagen, die diesen Standard nicht erfüllen. Dies kann für Athletinnen und Athleten, vor allem für jene, die auf diesen Anlagen trainieren, schädlich für die Gesundheit sein.

Swiss Athletics legt, um die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler zu gewährleisten und die Anlagen an internationale Standards anzupassen, bei der Stadionhomologation nun verstärkt Wert auf den Kraftabbau. Hier sind die wesentlichen Details dazu:

Wann ist eine Messung des Kraftabbaus erforderlich?

  • Nach dem Bau oder einer umfassenden Erneuerung (Retopping) muss vor der Homologation eine Messung des Kraftabbaus durchgeführt werden, die auch als Qualitätsnachweis für den Betreiber der Anlage dient.
  • Eine weitere Messung des Kraftabbaus ist im Rahmen der Homologation nach 10 Jahren, spätestens jedoch nach 15 Jahren, erforderlich.

Welche Folgen hat das Nichterreichen des vorgegebenen Richtwerts?

  • Bei Nichterfüllung der Anforderungen durch die Messung wird in jedem Fall das Gespräch mit dem Eigentümer der Anlage gesucht. Gemeinsam werden dann notwendige Maßnahmen oder Konsequenzen aus der unzureichenden Messung festgelegt. Zum Beispiel kann die Anlage nur befristet oder ausschließlich für bestimmte Wettkampfkategorien homologiert werden.

 

Gerne prüfen wir Ihre Laufbahn vor einer geplanten Sanierung.

 

Kraftabbau Messung Laufbahnen

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